„…erhebliche Gefahren für … Mensch und Umwelt.“ Das steht ganz klar im Gutachten zur Deponie DK II in Roitzsch, welches von der Stadt Sandersdorf-Brehna bereits im November dem Petitionsausschuss des Landtages übergeben wurde. Die Berichte der Landesregierung und des Betreibers im heutigen Umweltausschuss konnten die Bedenken des Gutachtens nicht entkräften.
Frühestens wenn die Bewertung des Gutachtens durch das Landesverwaltungsamt Ende Januar oder das von der Landesregierung angekündigte zusätzliche Gutachten im Verlaufe des Jahres die Risiken ausschließt, darf der Betrieb wieder aufgenommen werden.

Außerdem ist Wolfgang Aldag, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Meinung, dass für solche Genehmigungsverfahren für Deponien der Klassen 0 und 1 das Landesverwaltungsamt zuständig sein muss und nicht, wie bisher die Landkreisverwaltungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen werden nur sehr wenige Male in ihrem gesamten Arbeitsleben mit diesen komplexen Verfahren konfrontiert. Sie brauchen entsprechend viel Zeit, um sich einzuarbeiten. Eine Bündelung im Landesverwaltungsamt würde für schnellere und rechtssicherere Verfahren sorgen. Wie bereits in der letzten Legislaturperiode bremst hier vor allem das CDU-geführte Innenministerium. Es sollte unverzüglich mit den Landkreisen in Dialog treten und die notwendigen personellen Maßnahmen auf den Weg bringen.