Unzureichende Bekanntgabe vorläufiger Wahlergebnisse

1. Juni 2014

Unzureichende Bekanntgabe vorläufiger Wahlergebnisse

 

Sehr geehrte Frau Dr. Engst,

sehr geehrter Herr Rosenfeldt,

ich wende mich mit dieser Beschwerde an Sie hinsichtlich der Bekanntgabe der vorläufigen Kommunalwahlergebnisse. Die Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse wird offenbar von Ihnen und den GemeindewahlleiterInnen in den Wahlgebieten des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sehr unterschiedlich gehandhabt. Während für die Kreistagswahl und z.B. für die Stadtratswahl in Köthen (Anhalt) zeitnah die vorläufigen Wahlergebnisse aller aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber online öffentlich gemacht wurden, ist dies andernorts auch fast eine Woche nach dem Wahltag nur beschränkt auf die gewählten Bewerberinnen und Bewerber oder auch gar nicht erfolgt.

Beispielsweise wissen wir immer noch nicht, ob unsere grüne Kandidatin für den Ortschaftsrat Elsnigk (Osternienburger Land) gewählt wurde oder nicht. In Zerbst/Anhalt wurden bisher nur die Stimmenzahlen der gewählten KandidatInnen, in Bitterfeld-Wolfen erweitert um mögliche Ersatzpersonen bekannt gegeben. Da ich davon ausgehe, dass bei Bekanntgabe von gewählten Personen die Stimmen aller KandidatInnen ausgezählt sein müssen, werden die weiteren Wahlergebnisse offenbar bewusst zurückgehalten. Mir ist diese Vorgehensweise nicht nur völlig unverständlich, ich halte es für politisch verheerend. Das bewusste Zurückhalten von Wahlergebnissen vermag böse Erinnerungen an vergangen geglaubte Zeiten zu wecken. Unser kommunales Wahlrecht ist manchmal schon schwer vermittelbar, z.B. wenn es darum geht zu erklären, dass wegen gebildeter Wahlbereiche nicht automatisch gewählt ist, wer die meisten Stimmen erlangt hat. Wenn dann aber auch noch erzielte Wahlergebnisse zurückgehalten werden, kann Unmut aufkommen. Entsprechende Vorwürfe, „undemokratisch“ und „ich trete nie wieder an“, haben mich jedenfalls schon erreicht.

Wir sollten in allen Parteien froh sein, engagierte Bürgerinnen und Bürger für unsere Listen gefunden zu haben. Indem sie sich der Wahl stellen, setzen sie sich auch dem Risiko aus, nicht gewählt zu werden. Ich halte es für fair und angemessen, allen KandidatInnen ihre (auch vorläufigen) Wahlergebnisse durch zeitnahe (online-)Veröffentlichung mitzuteilen und sie nicht im Ungewissen zu lassen.

Ich bitte Sie, darauf hinzuwirken, dass die von Ihnen bzw. die in der Stadt Köthen (Anhalt) mit der Bekanntgabe aller vorläufigen Wahlergebnisse gewählte Verfahrensweise auch von den weiteren GemeindewahlleiterInnen übernommen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Claus-Jürgen Dietrich)