Bevölkerungsrückgang: Sachsen-Anhalt braucht mehr Zuwanderung!

Aufgrund der demographischen Entwicklung verliert Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren immer mehr Arbeitskräfte. Um diesen Rückgang abzufedern, benötigt unser Bundesland deutlich mehr Arbeitskräfte aus der EU und aus Drittstaaten. Laut einer jüngst veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Halle fehlen bei ausbleibender Zuwanderung bis zum Jahr 2035 ansonsten bis zu 216.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter. Schon laut einer Berechnung der Bertelsmann-Stiftung aus dem April wird die Bevölkerung Sachsen-Anhalts bis 2040 um 12,3 Prozent auf 1,90 Millionen Menschen schrumpfen. Das ist der größte berechnete Rückgang in der Bevölkerung unter allen Bundesländern. In den Landkreisen Salzlandkreis, Anhalt-Bitterfeld und Mansfeld-Südharz liegt dieser Wert sogar bei 16 Prozent.

Zu dieser Entwicklung erklärt Dennis Helmich, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:

„Es gibt derzeit kaum eine Firma in Sachsen-Anhalt, die nicht händeringend nach Fach- und Arbeitskräften sucht. Gleichzeitig schrumpft die Bevölkerung nirgends so sehr wie bei uns in den nächsten Jahren. Um unsere Zukunft zu sichern, müssen wir im weltweiten Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte deutlich attraktiver werden.

In vielen Gegenden Sachsen-Anhalts ist es schwer für zugewanderte Menschen, aufgenommen zu werden, eine Arbeitsstelle anzutreten und sozial anzukommen. Wir müssen Menschen aber hier bei uns willkommen heißen. Hindernisse müssen konsequenter angegangen werden. Dazu gehört die unbürokratische Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und beruflichen Qualifikationen, aber auch die nachhaltige Vermittlung in Ausbildungsgänge. Nicht selten hakt es aber auch in der Bürokratie. Hier sind die zuständigen Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt in einigen Regionen immer noch nicht ausreichend gut aufgestellt.“

Helmich abschließend: „Migrant*innen sollen aber auch gesellschaftlich ankommen können. Wir wollen daher beispielsweise auch das Wahlrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen für Migrant*innen öffnen, wenn sie dauerhaft in Sachsen-Anhalt leben.“