Grüne zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Abend geurteilt, dass das Gebäudeenergiegesetz vorerst nicht in der morgigen Sitzung des Deutschen Bundestags abschließend in 2. und 3. Lesung behandelt und beschlossen werden kann. Dazu kommentiert Dennis Helmich, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:

„Die Wärmewende ist der Garant dafür, dass Heizen auch künftig bezahlbar bleibt und klimaschonend wird. Es ist daher bedauerlich, dass es zu erneuten Verzögerungen bei diesem so wichtigen Gesetzesvorhaben der Ampel-Bundesregierung kommt. Die Bürger*innen, das Handwerk und die Wirtschaft erwarten Planungssicherheit. Wir brauchen daher Klarheit vor Beginn der Heizungsperiode.

Selbstverständlich ist das Urteil des Verfassungsgerichts zu respektieren, denn die Oppositionsrechte sind in unserer freiheitlichen Demokratie ein hohes Gut. Das Urteil bezieht sich aber allein auf das Verfahren.

Ich hoffe, dass das Gebäudeenergiegesetz zügig nach der Sommerpause durch den Bundestag behandelt und beschlossen werden kann.“