Dessauer Fall zeigt unmenschliche Praxis: Kinderschutz muss immer Vorrang haben

Wie durch einen Bericht der taz bekannt wurde, hat das Sozialamt Dessau-Roßlau einer geflüchteten Mutter aus dem Sudan mit zwei kleinen Kindern sämtliche Sozialleistungen gestrichen. Der Grund: ein laufendes Dublin-Verfahren. Seitdem fehlt es der Familie am Nötigsten – sogar am Essen. 

„Wenn ein Kind in einer Unterkunft hungert, weil wir Erwachsenen versagen, ist das kein Einzelfall – sondern ein politischer Skandal“, erklärt Susan Sziborra-Seidlitz, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt und Landtagsabgeordnete. „Ich fordere: Schluss mit dieser Kälte. Kinderrechte gelten immer – ohne Ausnahme.“

Sziborra-Seidlitz hatte schon in der Sitzung des Sozialausschusses im Juni auf den Fall hingewiesen und das Sozialministerium aufgefordert, insbesondere zum Schutz der Rechte der offenbar betroffenen Kinder, einzugreifen. Die Grünen fordern ein sofortiges Ende der Praxis, Geflüchteten mit angeblich „realistischer Ausreiseperspektive“ jegliche Hilfe zu verweigern. Solche Maßnahmen treffen oft besonders schutzbedürftige Menschen – und verletzen das vom Bundesverfassungsgericht garantierte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

„Kinderschutz ist kein Gnadenakt – er ist ein Grundrecht. Die hier gezeigte Härte ist mit Menschlichkeit und Verfassung unvereinbar“, so Sziborra-Seidlitz.

„Was sagt es über unser Land aus, wenn Kinder hungrig im Klassenzimmer sitzen? Das dürfen wir nicht zulassen“, betont Sziborra-Seidlitz. „Wir brauchen keine Symbolpolitik auf dem Rücken von Kindern – sondern eine Politik, die unsere Werte ernst nimmt.“ Bund, Land und Kommunen – auch die Stadt Dessau-Roßlau – stehen in der Verantwortung, das Kindeswohl zu schützen. Pauschale Leistungskürzungen müssen ein Ende haben. Es braucht faire Einzelfallprüfungen und eine Verwaltung, die Menschlichkeit nicht vergisst.